Nicht die allgemeine Terminliste, sondern Ihre: Aus Ihrem Voranmeldungszeitraum, der Dauerfristverlängerung und dem Bundesland Ihres Finanzamts entstehen die konkreten Abgabe- und Zahlungstermine für ein Jahr — samt Verschiebung auf den nächsten Werktag, wenn ein Termin auf Wochenende oder Feiertag fällt. Zum Ausdrucken und als Kalenderdatei für Outlook, Google Kalender oder Apple Kalender.
| Regel | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| Abgabefrist | Bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Am selben Tag ist die Vorauszahlung fällig. | § 18 Abs. 1 UStG |
| Zeitraum | Grundsatz Kalendervierteljahr. Mehr als 9.000 € Steuer im Vorjahr: Kalendermonat. Nicht mehr als 2.000 €: Das Finanzamt kann von der Abgabe befreien. | § 18 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UStG |
| Neu aufgenommene Tätigkeit | Im Jahr der Aufnahme und im folgenden Jahr ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Abweichend davon ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres beziehungsweise die auf ein Jahr umgerechnete Steuer des Vorjahres maßgebend. | § 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG |
| Wahlrecht bei Überschuss | Ergibt sich für das Vorjahr ein Überschuss zugunsten des Unternehmers von mehr als 9.000 €, kann der Kalendermonat gewählt werden. | § 18 Abs. 2a UStG |
| Kleinunternehmer | Die Vorschriften über die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG sind auf Kleinunternehmer nicht anzuwenden. | § 19 Abs. 1 UStG |
| Dauerfristverlängerung | Das Finanzamt verlängert die Fristen auf Antrag um einen Monat. Der Antrag ist bis zu dem Zeitpunkt zu stellen, an dem die erste betroffene Voranmeldung zu übermitteln wäre. | § 46, § 48 Abs. 1 UStDV |
| Sondervorauszahlung | Wer monatlich abgibt, hat ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres anzumelden und zu entrichten, und zwar bis zum Zeitpunkt der ersten Voranmeldung des Jahres. Bei vierteljährlicher Abgabe fällt keine Sondervorauszahlung an. | § 47, § 48 Abs. 1 UStDV |
| Wochenende und Feiertag | Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. | § 108 Abs. 3 AO |
| Schonfrist bei der Zahlung | Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben. Das gilt nicht bei Barzahlung. Die Schonfrist betrifft nur die Zahlung, nicht die Abgabe. | § 240 Abs. 3 AO, § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO |
| Jahreserklärung | Sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Wird sie von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater erstellt, endet die Frist mit dem letzten Tag des Monats Februar des zweitfolgenden Jahres. | § 18 Abs. 3 UStG, § 149 Abs. 2 und 3 AO |
Das Gesetz, nicht der Unternehmer: Maßgeblich ist die Steuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG). Wer mehr als 9.000 € Zahllast hatte, gibt monatlich ab. Wahlmöglichkeiten gibt es nur in zwei Fällen: bei einem Vorsteuerüberschuss über 9.000 € (§ 18 Abs. 2a UStG) und über die Dauerfristverlängerung, die alle Fristen um einen Monat schiebt.
Die Erleichterung des § 18 Abs. 2 Satz 6 UStG gilt nur für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026. Ab 2027 greift wieder Satz 4: Wer seine Tätigkeit aufnimmt, gibt im Jahr der Aufnahme und im Folgejahr monatlich ab, unabhängig von der Höhe der Steuer. Das Werkzeug rechnet für 2026 und 2027 deshalb unterschiedlich.
Ja, auf den nächstfolgenden Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Maßgeblich ist, ob der Tag am Sitz des zuständigen Finanzamts gesetzlicher Feiertag ist — nicht an Ihrem Wohnort. Deshalb fragt das Werkzeug nach dem Bundesland des Finanzamts.
Die Vorauszahlung ist am Abgabetag fällig. Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Diese Schonfrist ist kein verlängerter Termin: Die Voranmeldung selbst muss pünktlich übermittelt sein, und bei Barzahlung gilt die Schonfrist nicht.
Nein. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind die Erklärungspflichten des § 18 Abs. 1 bis 4 UStG auf Kleinunternehmer nicht anzuwenden. Wer allerdings Steuer nach § 13b UStG schuldet oder innergemeinschaftlich erwirbt, kann trotzdem anmeldepflichtig werden.
Das Werkzeug rechnet Termine aus Ihren Angaben und den genannten Vorschriften. Es weiß nicht, was Ihr Finanzamt Ihnen tatsächlich vorgegeben hat: Der Voranmeldungszeitraum und eine Befreiung stehen in Ihrem Bescheid oder in ELSTER, und die Befreiung bei einer Steuer bis 2.000 € ist eine Entscheidung des Finanzamts, keine automatische Folge. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.