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Reisekostenabrechnung 2026

Für Selbstständige und Kleinunternehmer: Fahrt mit dem Privat-Pkw, Verpflegungspauschalen für Inland und Ausland, Belege für Bahn, Hotel und Nebenkosten. Das Werkzeug rechnet nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 4a EStG und erstellt eine druckfertige Abrechnung, die zugleich als Eigenbeleg für Pauschalen dient.

Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug
Verpflegungspauschale je Reisetag

Die Tage ergeben sich aus Beginn und Ende. Haken Sie an, welche Mahlzeiten Ihnen unentgeltlich gestellt wurden, etwa vom Kunden oder Veranstalter: Die Pauschale des Tages wird dann um 20 % für ein Frühstück und je 40 % für ein Mittag- oder Abendessen gekürzt. Mahlzeiten, die Sie selbst bezahlen, kürzen nichts, sind aber auch keine Betriebsausgabe.

Belege: Bahn, Flug, Taxi, Übernachtung, Nebenkosten

Betrag brutto laut Beleg. Fernverkehr der Bahn und Übernachtung 7 %, Taxi und Nahverkehr 7 %, Inlandsflug, Mietwagen, Parken 19 %, Auslandsflug 0 %. Ein Frühstück auf der Hotelrechnung ist Verpflegung und keine Betriebsausgabe: als „nicht abziehbar“ eintragen, dann bleibt es außen vor.

Rechtsgrundlagen und Hinweise

Dieses Werkzeug rechnet die gesetzlichen Pauschalen und Belegbeträge zusammen. Ob eine Reise betrieblich veranlasst ist und wie gemischte Reisen aufzuteilen sind, entscheidet sich im Einzelfall. Es ersetzt keine steuerliche Beratung.