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Bewirtungsbeleg

Füllen Sie die Pflichtangaben aus, drucken Sie den Beleg und heften Sie ihn an die Rechnung der Gaststätte. Ohne vollständigen Beleg erkennt das Finanzamt die Bewirtungskosten nicht an, auch nicht anteilig. Grundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG und das BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021.

Was das Finanzamt verlangt

Dieses Werkzeug erstellt einen Beleg aus Ihren Angaben und rechnet die gesetzlichen Quoten aus. Ob eine Bewirtung angemessen und betrieblich veranlasst ist, entscheidet sich im Einzelfall. Es ersetzt keine steuerliche Beratung.